# Schuldner/Schuldnerin:
Poister Ivor und Ruth Denia
# PLZ/Ort der Steigerung:
8105 Regensdorf
Datum der Steigerung: 29.10.2009
# Zeit:
14:30
Lokal: Gemeinschaftszentrum Roos, Roosstrasse 40
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: Vom 31. August bis am 9. September 2009
# Eingabefrist:
05.08.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück: Einseitig angebautes Einfamilienhaus, GBBI 5316, Kat. Nr. 7754, Niederhaslistrasse 198/Ibigstrasse, Plan 41, 541m2 Grundfläche mit folgender Aufteilung: Gebäude Wohnen, GVZ Nr. 2029 126 m2, Gartenanlage, Hausumschwung 415 m2. Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Grundstück CHF 900'000.00.
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an der ersten Pfandstelle.
# Bemerkungen:
Besichtigungen: Die Besichtigungen finden geführt, am 23. Juli und am 17. September 2009, jeweils um 10.00 bis ca. 11.00 Uhr statt. Treffpunkt um 10.00 Uhr vor dem Eingang der Liegenschaft Niederhaslistrasse 198, Watt-Regensdorf.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme CHF 50’000 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Regensdorf ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis zum 5. August 2009 beim Betreibungsamt Regensdorf, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Freitag, 17. Juli 2009
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